Dachaufstockung als Alternative – mehr Wohnraum von oben schaffen

Maria Lengemann

4. August 2016

In den letzten Jahren hat sich gerade in den Städten der Wohnraum deutlich verknappt. Wer auf der Suche nach Möglichkeiten ist, sich zu vergrößern, der muss Alternativen suchen. Auch Immobilienbesitzer, die mehr Wohnraum schaffen möchten, haben keine große Wahl mehr. Sie müssen sich immer mehr nach oben orientieren. Die Option der Dachaufstockung steht nun bei immer mehr Häusern im Raum. Studien haben ergeben, dass das Potential im Bezug auf die Wohnraumerweiterung über das Dach wirklich groß ist. Allerdings ist es nicht ganz so einfach, hier auch eine Genehmigung zu erhalten. Eigentümer müssen in Bezug auf die Bauplanung und den Brandschutz einiges beachten und dürfen dabei sowohl die Nachbarn als auch die Mieter nicht aus dem Blick verlieren.

Viel Potential bei den Dachaufbauten

Gerade in den Großstädten nehmen in den letzten Jahren die Anträge für die Aufstockung des Daches zu. Durch den Bau neuer Vollgeschosse auf dem Dach soll dafür gesorgt werden, dass das Potential, den Wohnraum in den Innenstädten zu erweitern, ausgeschöpft wird. Die TU Darmstadt hat in diesem Zusammenhang bereits im Frühjahr 2016 eine erste Studie durchgeführt und dabei den Blick auf die Mehrfamilienhäuser geworfen, die in den Jahren von 1950 bis 1990 gebaut wurden und eine Innenstadtlage aufweisen. Hier zeigt sich durchaus, dass sich viele Wohnraumprobleme mit der Hilfe von Dachgeschossen zumindest reduzieren lassen können. Allerdings gibt es hier vom Gesetzgeber auch einige Vorschriften, die zu beachten sind. Gerade in Bezug auf die Dachaufstockung ist einiges zu beachten und daher sollte sich mit dem Thema ausreichend beschäftigt werden.

Die Vorgaben für die Dachaufstockung

Die Vorgaben für die Dachaufstockung sind vermerkt im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Zudem gibt es noch das Baugesetzbuch, das für ganz Deutschland gilt, sowie die jeweiligen Landesbauordnungen. Das heißt, es kann bei den Vorgaben durchaus Unterschiede in den Ländern geben. Der Bebauungsplan kann angeben, wie viele Vollgeschosse zulässig sind. Nicht überall ist es so einfach, Vollgeschosse aufzusetzen, denn die Vorgaben begrenzen die Anzahl teilweise deutlich. Hier ist wiederum interessant, was genau eigentlich als ein Vollgeschoss gewertet wird, denn auch an dieser Stelle sind Unterschiede zu vermerken. Dachgeschosse haben häufig eine geneigte Dachfläche, sodass an dieser Stelle die Standfläche für Berechnungen herangezogen wird. Der unbeplante Innenbereich erlaubt mehr Freiheiten, denn in diesem Rahmen finden sich keine Vorgaben für die Vollgeschosse. Dennoch muss sich das Haus mit der Aufstockung in die Umgebung einfügen. Bei der geplanten Höhe kann es helfen, sich an den umliegenden Häusern zu orientieren. Für Eigentümer ist es wichtig, sich ausreichend in Bezug auf den baurechtlichen Rahmen zu informieren. Schwierig wird es, wenn sich die Änderungen nicht nur auf das Dachgeschoss beziehen, sondern tatsächlich auf das gesamte Gebäude. Sind sie zu markant, dann kann der Bestandsschutz des Gebäudes eine Rolle spielen und zu Problemen führen. Mit Hilfe von Fachanwälten und Sachverständigen bei der Planung des Dachgeschosses können Eigentümer sich später Probleme ersparen. Wichtig ist zudem der Schutz der Mieter, auch wenn diese die Schaffung von neuem Wohnraum durchaus hinnehmen müssen, so kann dennoch eine Mietminderung möglich werden.