Die Baubranche nimmt in Deutschland einen wichtigen Platz in der Wirtschaft ein, jedoch sind bedeutende Fragen des Bauvertragsrechts nicht gesetzlich geregelt. Aufgrund dieser fehlenden klaren gesetzlichen Vorlagen wurde das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung” ins Leben gerufen und nun vom Bundestag verabschiedet.
Neben den neuen Regelungen im Werkvertragsrecht wurde auch die Gewährleistung für mangelhaftes Material geändert. Damit sollen die Verbraucher künftig mehr Schutz erhalten.
Grund der Bauvertragsrechtsreform ist das unzeitgemäße Werkvertragsrecht
Während sich die Bautechnik fortlaufend weiterentwickelt habe und sich das Baurecht dadurch in eine komplexe Spezialmaterie verwandelt habe, sei das bestehende Werkvertragsrecht weiterhin sehr allgemein geblieben und häufig nicht detailliert genug, um die komplexeren und langfristigen Bauverträge interessengerecht und wirtschaftlich sinnvoll abzuwickeln. Ein weiterer Grund für die Reform sei, dass der Schutz der Verbraucher bis dato das Nachsehen hatte.
Im Mittelpunkt der Reform stehen zwei Punkte:
1. Stärkerer Verbraucherschutz
Gegenüber dem Bauunternehmer erhalten die Verbraucher künftig mehr Rechte. Fortan hat der Verbraucher die Möglichkeit, einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Es ist auch erforderlich, dass dieser darüber belehrt wird. Zusätzlich dazu ist der Bauunternehmer verpflichtet, eine Beschreibung bezüglich des Bauvorhabens vorzuzeigen. Dies muss vor dem eigentlichen Vertragsschluss geschehen und es ist erforderlich, dass sich beide Vertragsparteien auf das Datum verständigen, an dem das Gebäude fertiggestellt werden soll.
2. Die Ergänzung des allgemeinen Werkvertragsrechts
Es wurden besondere Bauregelungen in das BGB einbezogen, dazu gehören u. a.:
- Bauherren erhalten ein Anordnungsrecht. Nun ist es dem Bauherrn gestattet, einseitige Bauentwurfänderungen vorzunehmen.
- Anpassung der Vergütung hinsichtlich der Änderungsanordnungen. Der Unternehmer ist dadurch in der Lage zu wählen, ob er auf die tatsächlichen Kosten oder auf die von ihm erstellte Urkalkulation abstellt.
- Herbeiführung der Abnahme wird vereinfacht. Selbst wenn wesentliche Mängel bestehen, machen die Regelungen eine fiktive Abnahme möglich.
Das neue Bauvertragsrecht tritt ab 2018 in Kraft
Das neue Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und das Gesetz würde dann ab dem 01.01.2018 gelten, und zwar für alle Verträge, die nach diesem Stichtag abgeschlossen werden. Die bisherige Rechtslage bleibt für alle Verträge gültig, die vor diesem Datum geschlossen worden sind.