Bundesrat macht den Weg frei für die neue Baurechtsnovelle

Jinny Verdonck

7. Juli 2017

Die Baurechtsnovelle ist nun durch den Bundesrat genehmigt worden. Somit wird auch die Baugebietskategorie Urbanes Gebiet eingeführt. In Sachen Lärmwerterhöhung gibt es für Urbane Gebiete einen Kompromiss. Inkrafttreten soll die Baurechtsnovelle mit der neuen TA-Lärm-Verordnung noch vor der Sommerpause.

Was die Baurechtsnovelle für die Kommunen bedeutet

Dank der Änderungen sind Kommunen in der Lage, mehr Wohnraum zu schaffen, denn sie dürfen nun mehr Wohnungen auf die gleiche Fläche bekommen. In den innerstädtischen Gebieten können Wohnungen, Gewerbe und Versorgeeinrichtungen künftig enger miteinander verbunden werden. Konkret bedeutet dies, dass der Höchstwert entfällt, so kann in Urbanen Gebieten der Wohnanteil, der für Mischgebiete auf höchstens 50 Prozent festgelegt ist, überschritten werden. Ein weiteres Merkmal der neuen Baugebietskategorie ist, dass dichter gebaut werden kann. So ist es möglich, 80 % des Grundstücks zu überbauen, bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8. Im Mischgebiet beträgt die GRZ dagegen lediglich 0,6. Auch die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) ist mit 1,2 im Mischgebiet geringer, wohingegen diese im Urbanen Gebiet 3 beträgt.

Bei Ferienwohnungen herrscht Rechtssicherheit

Ferienwohnungen gelten nun als gleichgesetzt mit kleinen Beherbergungsbetrieben und nicht-störenden Gewerbebetrieben, wodurch sie künftig in Wohngebieten erlaubt sind. Zeitgleich können die Kommunen besser gegen die sogenannten Rollladensiedlungen vorgehen. Unter diesem Begriff versteht man die Nebenwohnsitze in touristischen Gebieten, die die meiste Zeit leer stehen, da sie jährlich nur wenige Wochen genutzt werden. Nun kann sowohl die Begründung von Teileigentum als auch die Begründung von Bruchteilseigentum unter Genehmigungsvorbehalt fallen.

Neue TA-Lärm-Verordnung

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Lärmimmissionswerte wurden vom Umweltausschuss der Bundesländer abgelehnt. Im Mischgebiet betragen die Werte 60 dB am Tag und 45 dB in der Nacht und der Plan der Bundesregierung war es, diese Werte im Urbanen Gebiet jeweils um 3 zu erhöhen (63 dB am Tag und 48 dB in der Nacht). Der Umweltausschuss stellte sich gegen diese Pläne, da befürchtet wurde, dass dies negative Auswirkungen auf die Gesundheit der in den Urbanen Gebieten lebenden Bevölkerung haben würde. Der Ausschuss war gegen passiven Schallschutz, zu dem auch das Hafencity-Fenster zählt, durch den auch bei zum Teil geöffnetem Fenster Schallschutz ermöglicht wird. Begründet wurde die Ablehnung dadurch, dass die Lärmschutzverpflichtung auf die Bewohner übertragen werde, anstatt nach dem Verursacherprinzip zu erfolgen. Der Kompromiss lautet nun, den Lärmwert tagsüber auf 63 dB zu erhöhen, diesen jedoch nachts bei 45 dB zu belassen. Die Bundesregierung müsse diesem Kompromiss allerdings noch zustimmen, dieser sei aber laut dem Bundesbauministerium vertretbar. Am 12. April wird die Bundesregierung über den geänderten Entwurf abstimmen. Vor der Sommerpause sollen die neue TA-Lärm-Verordnung und die Baurechtsnovelle verbindlich werden.