Der Bundesgerichtshof musste sich mit der Frage beschäftigen, ob das umstrittene Geschäftsmodell von Wenigermiete.de eine unerlaubte Rechtsdienstleistung darstelle. Das BGH-Urteil: Das Online-Angebot ist legal.
Auf dem Online-Portal Wenigermiete.de steht Mietern ein Mietpreisrechner zur Verfügung, mit dem sie prüfen können, ob sie eine überhöhte Miete zahlen. Verstößt der Vermieter gegen die Mietpreisbremse, dann kann der Mieter das Unternehmen damit beauftragen, Ansprüche gegen den Vermieter geltend zu machen. Anders als bei Rechtsanwälten erhält das Unternehmen jedoch nur dann Honorar, wenn es einen Erfolg verbuchen konnte.
Nachdem es von verschiedenen Kammern des Berliner Landgerichts diesbezüglich unterschiedliche Urteile gab, war es Aufgabe des BGH in letzter Instanz zu entscheiden, ob Wenigermiete.de rechtmäßig agiert. Die BGH-Richter urteilten, dass die vom Unternehmen angebotene Rechtsberatung zulässig sei, da es hauptsächlich als Inkassounternehmen tätig ist. Dabei stellten die Richter klar, dass das Dienstleistungsgesetz keine zu enge Auslegung des Inkassobegriffs verlange. Das Urteil ist rechtskräftig.