BGH: Gutachten zur Mieterhöhung auch ohne Wohnungsbesichtigung wirksam

Jinny Verdonck

30. Juli 2018

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Sachverständiger eine Mietwohnung nicht besichtigt haben muss, damit eine mit einem Sachverständigengutachten begründete Mieterhöhung Gültigkeit hat.

Laut des BGH ist es noch nicht einmal erforderlich, dass der Gutachter, im Falle eines Typengutachtens, eine Besichtigung einer Vergleichswohnung vornimmt. Diese BGH-Entscheidung wird vom Deutschen Mieterbund kritisiert, denn dieser warnt, dass dies zu Rechtstreitigkeiten führen werde.

Mieterhöhungen können unterschiedlich begründet werden. Zum einen durch den Mietspiegelwert und zum anderen durch mindestens drei vergleichbare Wohnungen oder durch ein Sachverständigengutachten. Gemäß des BGH-Urteils reiche es aus, wenn das Gutachten mit Gründen versehen sei. So genüge es, wenn das Gutachten Informationen über Tatsachen aufweise, durch die der Mieter in der Lage ist, die geforderte Mieterhöhung selber herzuleiten. Eine vorherige Wohnungsbesichtigung sei dafür nicht erforderlich, denn der Gutachter könne die benötigten Angaben beispielsweise auch direkt vom Vermieter oder auf anderem Wege bekommen haben.