Es ist nun bereits fast ein Jahr her, seitdem die Einheitswerte, die bisher als Grundlage der Grundsteuer dienten, vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden sind. Bund und Länder hatten sich auf gemeinsame Eckpunkte geeinigt, die nun allerdings von Bayern blockiert werden.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte den Vorschlag unterbreitet, dass verschiedene Wertkomponente, wie beispielsweise die Nettokaltmiete, bei der neuen Kalkulation der Grundsteuer berücksichtigt werden sollten. Bayern stellt sich nun jedoch gegen das Übereinkommen, da das Bundesland der Ansicht ist, dass das Modell zu kompliziert sei und zur Folge habe, dass die Mietpreise in den deutschen Metropolen steigen werden. Aus diesen Gründen wird der Grundsteuerentwurf konsequent vom bayerischen Finanzminister Albert Füracker (CSU) abgelehnt.
Bayern will die Verhandlungen neu aufrollen
Laut dem Finanzminister bestünden Bedenken in Bezug auf das Verfassungsrecht, die noch immer geklärt werden müssten. Denn sogar Verfassungsrechtler seien darüber uneins, ob eine Änderung des Grundgesetzes nicht auch bei diesem Vorschlag erforderlich sei, bemängelt der Finanzminister. Die vorgeschlagene Grundsteuerreform sei nicht ausreichend, um die „überbordenden Bürokratieauswüchse” einzudämmen. Die CSU plädiert stattdessen für das Modell der Einfach-Grundsteuer, bei der sowohl die Grund- und Bodenfläche als auch die Wohn- bzw. Nutzfläche des Gebäudes berücksichtigt werden. Bei diesem Modell werden die Mieter nach Ansicht des Finanzministers nicht weiter belastet. Bayern bringt außerdem ins Spiel, dass die Grundsteuer in Zukunft nicht länger über ein Bundesgesetz erhoben wird, sondern stattdessen in Länderregie erfolgen könnte.
Finanzminister Scholz hat nur noch bis Ende dieses Jahres Zeit, um ein Gesetz auszuarbeiten und durchzusetzen.