Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer bis zum 31. März möglich

So können Sie noch kurzfristig den Antrag beim Finanz- oder Steueramt stellen
Nur noch bis Mittwoch ist es für Vermieter möglich, einen Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer beim zuständigen Steuer- oder Finanzamt zu stellen. Die wichtigsten Grundbedingungen auf Gewährung dieses Erlasses sind:- Der Eigentümer muss nachweisen können, dass er sich um die Vermietung der Immobilie bemüht hat.
- Als Nachweis sollte dem schriftlichen Antrag beispielsweise ein Maklerauftrag oder geschaltete Inserate beigefügt werden.
- Weitere mögliche Gründe sind außergewöhnliche Ereignisse wie Brände oder Wasserschäden.
- Grundsätzlich gilt: Die Mietausfälle dürfen nicht selbst verschuldet sein.
- Der Ertrag aus der Vermietung lag unter 50 % hinter den geschätzten Nettomieteinnahmen im Falle einer Vollvermietung bzw. dem Rohertrag oder war vollkommen ertraglos.