Während manche Bundesländer noch in diesem Jahr eine Änderung ihrer Bauordnungen ausgeführt haben, um die Bürokratie zu reduzieren und insbesondere den Wohnungsbau zu erleichtern, ziehen die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg 2019 nach.
Mit den Bauordnungsänderungen sollen im Allgemeinen eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und eine Beschleunigung des Bauprozesses erreicht werden. Die Landesregierungen haben zum Ziel, besonders in den Großstädten und den Ballungsgebieten dafür zu sorgen, dass der Bau von bezahlbaren Wohnungen schneller vonstattengeht.
Die Novelle der Bauordnung in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sieht die Bauordnung ab dem 1. Januar 2019 u. a. vor, dass der vorgeschriebene Gebäudeabstand reduziert wird, damit in Wohngebieten die Nachverdichtung einfacher wird. Das Bundesland hat damit seine Bauvorgaben an die Musterbauordnung angepasst, wie auch die anderen 15 Bundesländer. Die Anpassung erfolgte auch in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz und der Barrierefreiheit. Des Weiteren sind in der Bauordnung des Landes Vorgaben enthalten, die dafür sorgen sollen, dass Bauanträge schneller bearbeitet werden. Auch die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze wird auf ein Minimum beschränkt, damit es den einzelnen Kommunen möglich ist, ihre Stellplatzanforderungen nach den entsprechenden Verhältnissen vor Ort auszurichten.
Wie auch Berlin, Hamburg und Hessen macht Nordrhein-Westfalen es einfacher, Holz als Baumaterial zu verwenden. Ab Januar ist Holz unter gewissen Voraussetzungen für die Gebäudeklassen 4 und 5 zugelassen, wodurch der Einsatz im (seriellen) Geschosswohnungsbau möglich ist.
Uneinigkeit in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg war ursprünglich geplant, dass die Novelle der Bauordnung bereits im Sommer 2018 eingeführt werden sollte, allerdings war sich die Regierungskoalition uneinig, wodurch sich die Novelle verzögerte. Die Koalition aus CDU und Grünen stritt insbesondere über die Themen überdachte Fahrradstellplätze und Begrünung von Fassaden- und Dachflächen. Nun gibt es jedoch eine Einigung. Während die Begrünungspflicht unangetastet bleibt, werden die Vorgaben in Bezug auf die Fahrradstellplätze gelockert. Außerdem soll es durch die Neufassung künftig einfacher werden, Wohngebäude aufzustocken und klimaneutrale und nachhaltige Baustoffe (Holz) zu verwenden. Die neue Landesbauordnung soll möglichst rasch in 2019 in Kraft gesetzt werden, allerdings verkündet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, dass der Gesetzentwurf möglicherweise noch einmal überarbeitet werden müsse. Das Ministerium geht momentan davon aus, dass die Novelle im zweiten Quartal 2019 rechtsverbindlich sein wird.
Weitere Änderungen der Bauordnungen
Manche Bundesländer haben ihre Landesbauordnungen schon seit 2018 grundlegend geändert. Demnach ist es seit Mai in Hamburg unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, bis zu 22 Meter hohe Gebäude aus Holz zu bauen. Außerdem ist in der Hansestadt im Rahmen einer Aufstockung oder eines Dachausbaus der Einbau eines Aufzuges nicht mehr Pflicht.
In Hessen ist die Bauordnungsnovelle im Sommer 2018 in Kraft getreten. Dort wurden sowohl die Stellplatzvorschriften als auch die elektronischen Genehmigungsverfahren vereinfacht. Zudem sind auch hier der Anbau und die Aufstockung von Gebäuden erleichtert worden.
Die Bauordnung wurde in Bayern im September 2018 ergänzt und beinhaltet flexiblere Abstandsregeln, wodurch eine dichtere Bebauung möglich ist. Zudem liegt es in der Hand der Kommunen, über die endgültigen Vorgaben hinsichtlich der Stellplätze zu entscheiden.
Zum 1. Januar 2019 wird eine neue Bauordnungsfassung in Niedersachsen in Kraft treten. Die neue Fassung sieht u. a. vor, dass eine Anpassung an die Musterbauordnungen sowie die Vorgaben bezüglich Barrierefreiheit in Neubauten erfolgt.