Alte Heizkessel müssen raus - Energieeinsparverordnung wird durchgesetzt

Maria Lengemann

2. April 2015

Zum 1. Mai 2014 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEv 2014) in Kraft, wodurch Immobilieneigentümer verpflichtet wurden, bis zum 1. Januar 2015 alte Heizkessel entweder umzurüsten oder auszutauschen. Inzwischen sind drei Monate vergangen und die Mahnungen von Schornsteinfegern häufen sich. Ziel ist es,  nun energieeffizientere Modelle zu verbauen - daher dürfen Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden. Darüber hinaus wurden für neuere Modelle verschärfte Grenzwerte festgesetzt:
  • Heizkessel für feste Brennstoffe mit einer Leistung von vier bis 15 Kilowatt (Stichtag Einbau: 31. Dezember 1994) müssen seit diesem Jahr die Emissionswerte der Stufe 1 einhalten.
  • Bei kleinen Heizkesseln müssen im Abstand von zwei Jahren die CO- und Staubwerte gemessen werden.

Überwachung durch Schornsteinfeger

Mit der Kontrolle der neuen Auflagen wurden die Bezirksschornsteinfeger betraut. Sollte ein veralteter Heizkessel vorgefunden haben, drohen Strafzahlungen bis zu 50.000 Euro. Tipp! Doch Schornsteinfeger müssen betroffene Immobilienbesitzer zunächst schriftlich auf das Versäumnis hinweisen und eine angemessene Nachfrist setzen. Erst nach Verstreichen und Nichtbeachtung dürfen sie die zuständige Behörde darüber in Kenntnis setzen und weitere Maßnahmen einleiten.

Ausnahmen für private Immobilienbesitzer

Für Privatleute wurden etliche Ausnahmen geschaffen. Von den neuen Regelungen der EnEV 2014 sind beispielsweise weder Niedertemperatur- und Brennwertkessel betroffen, noch Anlagen zur ausschließlichen Warmwasseraufbereitung. Im Vorteil sind auch Eigentümer von Ein- bis Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 einzogen - sie sind von der Austauschpflicht komplett befreit. Im Falle des Verkaufs des Hauses werden dem neuen Eigentümer zwei Jahre zum Austausch eines veralteten Heizkessels eingeräumt.