Alles rund um den Kaufvertrag - Teil 3

Jinny Verdonck

16. August 2019

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört zu den größten Entscheidungen im Leben und im Rahmen des notariellen Beurkundungstermins wird im Kaufvertrag alles besiegelt. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Der Eigentumsübergang

Während die formale Eigentumsübergabe normalerweise erst Monate später mit der Grundbuchumschreibung erfolgt, wird der Käufer schon der gefühlte Eigentümer, sobald die Zahlung des kompletten Kaufpreises erfolgt. Nachdem der Kaufpreis vollständig gezahlt bzw. auf einem Notaranderkonto hinterlegt wurde, gehen auch eine Reihe von Pflichten auf den Käufer über. Es ist der Moment, in dem die Übernahme der Kosten und Lasten vonseiten des Käufers erfolgt. Das bedeutet, dass der Käufer fortan unter anderem für die Grundsteuer, Wohngebäudeversicherungsprämien, Wohngeld und die Verkehrssicherung zuständig ist. Zeitgleich wird dem Käufer aber auch der Schlüssel ausgehändigt und es stehen ihm gegebenenfalls Mieteinnahmen zu.

Obwohl die komplette Zahlung des Kaufpreises bereits erfolgt ist, kann es durchaus vorkommen, dass sich die Grundsteuerstelle des Finanzamts wegen fälliger Grundsteuern und die Gebäudeversicherung wegen fälliger Prämien trotzdem noch an den Verkäufer wenden, da dieser noch immer formell der Eigentümer ist. Der Verkäufer kann jedoch dementsprechend einen Anspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber dem Käufer geltend machen, sofern der gesamte Kaufpreis bereits gezahlt wurde.

Die Vertragskosten

Hierzulande besteht eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt. Die Höhe dieser Kosten ist gesetzlich festgeschrieben, wodurch diese nicht verhandelbar sind. Üblicherweise übernimmt der Käufer die Vertragskosten. Anders verhält es sich jedoch, wenn noch Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken gelöscht werden müssen, denn die entsprechenden Notarkosten oder Bankbearbeitungsgebühren müssen dann grundsätzlich vom Verkäufer getragen werden.

Für den Fall, dass der Verkäufer oder Käufer sich beim notariellen Beurkundungstermin vertreten lassen, muss der Kaufvertrag später notariell nachgenehmigt werden. Dadurch entstehen grundsätzlich Mehrkosten, die derjenige Vertragspartner zu tragen hat, der beim Beurkundungstermin nicht persönlich anwesend war.

Die Gebäudeversicherung

Per Gesetz geht die Gebäudeversicherung des Verkäufers nach der formalen Eigentumsumschreibung automatisch auf den Käufer über. Es ist wichtig, den Gebäudeversicherer die Veräußerung unverzüglich mitzuteilen. Nach der Eigentumsumschreibung hat der Käufer die Wahl den Versicherungsvertrag laufen zu lassen oder diesen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Das Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto kommt eher selten zum Einsatz und der Notar wird dem Käufer mitteilen, ob es in Ihrem individuellen Fall Sinn macht, den Kaufpreis auf ein solches Konto einzuzahlen. Ob die Kaufpreiszahlung direkt an den Verkäufer erfolgt oder auf ein Notaranderkonto eingezahlt wird - das Niveau an Sicherheit ist in beiden Fällen gleich hoch.

Fazit

Der Kaufvertrag ist der krönende Abschluss eines Immobilienverkaufs bzw. -kaufs. Bevor Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen sollten Sie sich eingehend mit dem Immobilienkaufvertrag auseinandersetzen. Der Notar sendet Ihnen vorab einen Vertragsentwurf und hilft Ihnen bei Unklarheiten gerne weiter. Mit einer guten Vorbereitung auf den notariellen Beurkundungstermin können Sie Ihre neue Immobilie bzw. die Früchte des Verkaufs problemlos genießen. Wenn Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchten, finden Sie hier einen kompetenten Makler in Ihrer Region.